Gesundheit Bamberg - Sommer 2018

39 Interview stehender Pflegeplätze brauchen wir auch bedarfsgerechte neue Pflegeplätze. Beides ist erforderlich, um für die anstehende de- mografische Entwicklung gewappnet zu sein. Darüber hinaus soll ein Fünf-Millionen-Eu- ro-Programm für mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern sor- gen. Denn häuslich Pflegende werden durch verstärkte Möglichkeiten, Angehöri- ge in Kurzzeitpflege zu geben, spürbar ent- lastet. Auch das trägt dazu bei, dass Pflege- bedürftige möglichst lange in der gewohn- ten häuslichen Umgebung bleiben können. Außerdem wollen wir die hospizlichen und palliativmedizinischen Versorgungsange- bote in Bayern in den nächsten fünf Jahren verdoppeln. Ein zentrales Ziel des Pakets ist es, die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken, wofür die angesprochene Einfüh- rung des Landespflegegelds in Höhe von 1.000 Euro jährlich verabschiedet wurde. Welche Patientengruppen werden hier- von besonders profitieren? Melanie Huml: Das Landespflegegeld be- kommen Pflegebedürftige, die ihren Haupt- wohnsitz in Bayern und mindestens Pflege- grad 2 haben. Es gibt fünf Pflegegrade, die aufsteigend die Schwere der Beeinträchti- gungen beschreiben. Während bei Pflege- grad 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegeri- sche Versorgung vorliegen müssen, müs- sen bei Pflegegrad 2 schwere Beeinträchti- gungen der Selbstständigkeit oder der Fä- higkeiten vorliegen. Rund 70 Prozent der 2017 begutachteten Personen haben ei- nen Pflegegrad 2 oder mehr. Ein Pflegegrad wird auf Antrag, der an die Pflegekasse zu richten ist, durch die Pflege- kasse nach Begutachtung durch den Medi- zinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Der Nachweis des Pfle- gegrades kann dann durch die Vorlage des Bescheids der Pflegekasse erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen mit einem zweiten Nachtragshaushaltsge- setz 2018 bereitgestellt werden. Die Kos- ten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen. Das Landespflegegeld soll Pflegebedürfti- gen mehr finanziellen Spielraum geben, um Menschen, die sie bei der Bewälti- gung ihres schwierigen Alltags unterstüt- zen, eine materielle Anerkennung zukom- men lassen zu können. Wie wird sicherge- stellt, dass diese Menschen das Geld auch erhalten? Warum wird das Landes- pflegegeld oder ein Teil davon nicht direkt an Pflegende gezahlt? Melanie Huml: Ziel des Landespflegegel- des ist, die Selbstbestimmung Pflegebe- dürftiger zu stärken. Das heißt: Sie können selbst entscheiden, ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine mate- rielle Anerkennung zukommen lassen –

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