Gesundheit Bamberg - Herbst 2019

36 Dr. Florian Niedermirtl ist Anästhesist und Transplanta- tionsbeauftragter des Uni-Klinikums Erlangen. Fortsetzung von S. 35 Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Organ - spender auf der Intensivstation zu identifizie - ren. Florian Niedermirtl erklärt: „Bei jemandem mit einer schweren Hirnverletzung, die zum Hirntod führen kann, klären wir, ob der Betroffe- ne potenziell Organe spenden möchte. Ist der Hirntod eingetreten, wird bei einem Ja in der Regel binnen Stunden die Organentnahme ein- geleitet.“ Und wenn die Angehörigen entschei- den müssen? „Dann kann es natürlich sein, dass die erst mal etwas Bedenkzeit brauchen – und die bekommen sie.“ „Ist der Hirntod eingetreten, wird bei einem Ja in der Regel binnen Stunden die Organentnahme eingeleitet.“ Ist der hirntote Patient Organspender, muss er weiter beatmet werden und bekommt eine Kreislaufunterstützung – s onst würden die Or- gane Schaden nehmen. „Die weitere Beat- mung soll aber in aller Regel so kurz wie mög- lich gehalten werden – aus medizinischen und aus ethischen Gründen“, erklärt der Trans- plantationsbeauftragte. Manchmal gibt es dabei komplizierte Wider- sprüche zwischen Patientenverfügung und Or- ganspendewunsch. So kann jemand einen Or- ganspendeausweis haben und damit einer Entnahme zustimmen. Auf der anderen Seite steht in der Patientenverfügung, dass die Per- son intensivmedizinische Maßnahmen ab- lehnt. Demzufolge dürfte sie nach dem Hirn- tod nicht beatmet werden – was aber nötig ist, um die Organfunktion zu erhalten. „Neuere Patientenverfügungen haben deshalb einen Passus zur Organspende, in dem man sich ex- plizit zu den Maßnahmen rund um die Organ- spende äußern kann“, merkt Dr. Niedermirtl an. fm 3 Fragen zur Organspende Wird die Therapie möglicherweise zu früh eingestellt, um an Organe zu gelangen? In Deutschland wird ein Maximum an Therapie betrieben − so lange, bis zweifelsfrei feststeht, dass der Patient sterben wird. Ängste, dass zu wenig unternommen wird, sind unbegründet. Wird den Angehörigen eines hirntoten Patienten eine Organspende nahegelegt? Jeder Mensch soll frei entscheiden, ob und welche Organe er spenden möchte. Ist sein Wille unbe- kannt, entscheiden im Fall des Hirntods die An- gehörigen. Die Kommunikation der Ärzte mit den Angehörigen ist immer neutral und ergebnisoffen. Ein Ja zur Organspende bringt den Ärzten keinerlei Vorteile. Bekommt ein Organspender eine Narkose? Prinzipiell ist das nicht nötig, da ein Hirntoter keinen Schmerz empfinden kann. Einzig basale Reflexe, die vom Rückenmark gesteuert werden, funktionie- ren noch − etwa Muskelzuckungen. Mit einer Narkose können Ärzte diese Reflexe unterbinden. Medizin-Report

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