| 11 Titel Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist eindeutig feststellbar. Er markiert das Ende des Lebens. Prof. Dr. Carsten Willam und das medizinische Personal dafür zu sensibilisieren. Wir kümmern uns also eigentlich nicht um die Transplantation, sondern um die Organspende. Genau genommen müssten wir also „Organspendebeauftragte“ heißen. Welche Abläufe greifen im Hintergrund, wenn sich eine mögliche Spende abzeichnet? Die Frage nach einer Organspende stellt sich immer dann, wenn bei einer Patientin oder einem Patienten ein sogenannter irreversibler Hirnfunktionsausfall festgestellt wird. Dieser ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Sie meinen, wenn der sogenannte Hirntod vorliegt? Genau. Was früher als „Hirntod“ bezeichnet wurde, nennen wir heute „irreversibler Hirnfunktionsausfall“ – es liegt keine Hirnfunktion mehr vor. Alle Steuerungsfunktionen des Gehirns und das Bewusstsein sind also dauerhaft und unwiederbringlich erloschen. Wie wird dieser Zustand eindeutig festgestellt? Wenn eine Organspende infrage kommt, weil es zum Beispiel einen Organspendeausweis gibt, ist das Diagnoseverfahren gesetzlich geregelt: Zwei speziell qualifizierte Intensivmedizinerinnen oder -mediziner – mindestens eine oder einer davon Fachärztin oder Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie – müssen unabhängig voneinander und nach einem standardisierten Protokoll die Diagnose stellen. Hierfür überprüfen sie unter anderem, ob die Hirnstammreflexe noch auslösen – etwa die Pupillenreaktion –, und ob sich noch ein Atemreflex hervorrufen lässt. Wichtig dabei: Diese Ärztinnen und Ärzte sind nicht an der Organentnahme oder der späteren Transplantation beteiligt – so ist sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte bestehen. Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person das so gewollt hätte. Wie ermitteln Sie diesen Willen? Zunächst suchen wir das Gespräch mit den Angehörigen. In vielen Fällen wissen sie, wie die oder der Verstorbene zur Organspende stand, und können eine Entscheidung in ihrem oder seinem Sinne treffen. Gleichzeitig klären wir, ob eine Patientenverfügung oder ein Organspendeausweis → Gesetzliche Pflicht Jedes Krankenhaus mit einer Intensivstation ist gesetzlich dazu verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach der Zahl der Intensivbetten. Transplantationsbeauftragte – in der Regel Fachärztinnen und Fachärzte für Intensivmedizin, Neurologie oder verwandte Fachbereiche – absolvieren eine spezielle Weiterbildung zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekten der Organspende.
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