Gesundheit Bamberg - Sommer 2020

Titel Impfschutz. Die Ständige Impfkommission gibt regelmäßig aktualisierte Impfempfeh- lungen heraus. Die Masernimpfung ist seit 2020 Pflicht – aus gutem Grund, wie Kinderarzt Prof. Dr. Joachim Wölfle erklärt. „Eines der ersten Kinder, die ich behandelt ha- be, hatte SSPE, die Subakute sklerosierende Panenzephalitis“, berichtet Prof. Dr. Joachim Wölfle, Direktor der Kinder- und Jugendklinik des Uni-Klinikums Erlangen. „Die SSPE war die späte Komplikation einer Masernerkrankung. Ungefähr sechs Jahre nach der In- fektion griffen die Masernviren die Nervenzellen im Gehirn an. Das We- sen des Kindes veränderte sich, es bekam epileptische Anfälle. Am Ende starb es. Wir waren machtlos, das vergesse ich nicht“, sagt Prof. Wölfle. „Eine einfache Masernimp- fung hätte das alles verhindern können!“ Besonders Kinder unter einem Jahr sind laut dem Klinikdirektor durch Masernviren gefähr- Pikser für dich, Hilfe für alle Masernviren lösen u. a. schwere Lungen- und Gehirn- entzündungen aus. det, weil sie noch zu jung sind, um geimpft zu werden. „Es geht beim Impfschutz eben im- mer auch darum, nicht nur das eigene Kind oder sich selbst, sondern auch andere zu schützen“, betont Joachim Wölfle. Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Masernimpf- pflicht. Das heißt: Alle Kinder müssen mit dem Eintritt in ei- ne Kita oder Schule eine Ma- sernimpfung nachweisen. Glei- ches gilt für die Mitarbeiter in medizinischen Berufen oder in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Lehrer und Erzieher. Kinder werden heute zwischen 11 und 23 Monaten zweimal gegen Masern geimpft; außerdem wird denjenigen Erwachsenen dringend eine Masernimpfung empfohlen, die nach 1970 geboren wurden, Der Nachweis über die seit März 2020 obligatorische Masernimpfung muss bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden. 10

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